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7 Jahre Smilegarantie

Die Patientengarantie

Das Zahnzentrum Neukölln übernimmt für den auf dem Garantiepass beschriebenen Zahnersatz eine Garantie von 5 Jahren im Rahmen der Bestimmungen und Garantieleistungen der AGB.

Ihr neuer Zahnersatz vom Zahnzentrum Neukölln ist ein qualitativ hochwertiges Unikat. Dieses Einzelstück wurde im Auftrag Ihres Zahnarztes für Sie persönlich gefertigt!

Wir sind von der Qualität dieser Arbeit überzeugt, so dass wir Ihnen auf den von uns gefertigten Zahnersatz 5 Jahre Garantie gewähren.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Telefon: 030 629 82 681

* Bei Ablauf dieser 5 Jahre Garantie erhöht sich der Garantieanspruch um weitere 2 Jahre für Privatpatienten und Patienten der Techniker Krankenkasse bei den selben AGBs.

Mängel werden vom Zahnzentrum Neukölln entweder durch Reparatur, Nachbesserung oder Neuanfertigung beseitigt. Der Patient ist nicht berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Zahnzentrums Neukölln bei einem dritten Dentallabor o. Praxis vornehmen zu lassen.

Die Garantie wird gewährt für die handwerklich einwandfreie Herstellung des von dem Zahnzentrum Neukölln gefertigten Zahnersatz- Werkstücks inklusive der Haftung für zahnärztliche und medizinische Tätigkeiten.

Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum des Dentallabors. Der Zahnersatz muss unverzüglich nach Lieferung an den Zahnarzt dem Patienten eingegliedert worden sein.

DerPatient ist verpflichtet, proKalenderjahr 2x Kontrolluntersuchungen des eingegliederten Zahnersatzes vornehmen und im Pass eintragen zu lassen und jährlich 2x eine Prophylaxebehandlung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung und die Prophylaxebehandlungen sind in dem Zahnzentrum Neukölln zu erfolgen. Der Patient hat im Rahmen der Anweisungen des behandelnden Zahnarztes regelmäßig und sachgerecht eine Pflege der Zähne durchzuführen.

Veränderungen der anatomisch-klinischen Ausgangssituation oder Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Beanspruchung zurückzuführen sind, fallen nicht unter diese Garantie. Ebenso erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn der Zahnersatz von Dritten verändert wird.

Konformitätserklärung:

Wir sichern zu, daß dieser Zahnersatz den grundlegenden Anforderungen des Anhangs 1 der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.6.1993 über Medizinprodukte entspricht,
der betrieblichen Qualitätssicherung entsprechend hergestellt, und die vom Zahnarzt festgelegten Legierungen und die übrigen verwendeten Materialien entsprechend den Herstellerangaben verarbeitet wurden.

Die angegebenen Zusammensetzungen entsprechen den Herstellerangaben.

Über uns

Zahnarztpraxis in Berlin Neukölln.
Ihr "Zahnzentrum Neukölln" in Berlin - eine moderne prophylaxeorientierte Zahnarztpraxis für Implantologie, Ästhetik und Zahnersatz mit eigenem Dentallabor.

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