Härtefall Regelung
Patienten mit geringem Einkommen gelten oft als so genannte Härtefallpatienten. Hierunter fallen z.B. Studenten sowie Patienten, die nur teilweise arbeiten, arbeitslos sind oder nur eine geringe Rente bekommen. Für die Regelversorgung bei Zahnersatz erhalten diese Patienten von jeder gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss von:
100 %
Zu dieser Versorgung gehören auch Zahnkronen und festsitzende Brücken. Unter bestimmten Vorraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten für Ihre Zahnkronen und Ihren Zahnersatz. Entscheidend hierfür ist Ihre Einkommenssituation, genauer Ihr Bruttoeinkommen.